von der Ortschaft Mitterleiten. Bis 1940 war die Fläche in Besitz von zwei Bauern von Mitterleiten. Ried bedeutet Rodungsfläche.
Seit 1940 ist der Seppenbauer alleiniger Besitzer
Sachrang
1007
Breitengrad: 12.252425531567
nördlich oberhalb Mitterleiten
Hochtal mit Süd-Ost-Hang
Lichtweidefläche
(1969 ist bei der Hauptalmbegehung von 21 ha Lichtweidefläche die Rede)
Kaser
Holz auf gemauertem Fundament. Ersatzbau für die beiden Kaser, die weiter oben standen und vermutlich 1940 aufgegeben wurden, als der Simmerl seinen Anteil an den Seppenbauern vertauschte.
in der Zeitschrift "Der Almbauer" (8/1969). Bei der seinerzeitigen Hauptalmbegehung wurde das Mitterleitner Ried aufgesucht.
Allerdings scheint sie offiziell nicht als Alm anerkannt gewesen zu sein, denn weder in den Almerhebungen 1950/54 noch 1972 ist sie aufgeführt.
Ursprünglich handelte es sich um eine Fläche, die Mitte des 19. Jahrhunderts im Zuge der Ablösung der Forst- und Heimweiderechte in das Eigentum des Simmerl und des Seppenbauern von Mitterleiten gelangte. Noch in der Flurkarte von 1856 sind dort zwei Kaser eingezeichnet. 1940 tauschte der Simmerl seinen Anteil an den Seppenbauern.
Laut "Der Almbauer" 8/1969 ist der Zufahrtsweg neu angelegt. "...muss schon arge Steigungen überwinden. Hier muss der Traktorfahrer wirklich schwindelfrei sein, um den Weg vom heimatlichen Hof zur Alm zurückzulegen."