Das nachfolgende Wörterbuch enthält die wichtigsten Fachbegriffe (auch mundartliche, soweit sie im Achental bekannst sind), zum Thema "Almen". Mit (i) gekennzeichnete Begriffe sind Querverweise, die von hier direkt angesteuert werden können.
auch: Wasenmeister, Schinder; wenig angesehener Berufsstand, der verendete Tiere zu beseitigen hatte.
abweiden (vor allem bei Verbiss gebraucht)
Mangel, Verlust
absterbende oder bereits abgestorbene Bäume
auf die vorgesehene Länge abschneiden
Wegfertigen von Forst- und anderen Rechten in Geld
Holz fällen, abhauen
Alpenwegerich (plantago alpina). Sehr nährstoffreich
Staatsfinanzen, Staatskasse, Staatseigentum
Im Besitz des Staates
Schatzmeister, Kämmerer, Säckler
Kartierung der bayerischen Landwirtschaftsflächen einschließlich Almflächen nach Ertragsfähigkeit und Erschwernis, durchgeführt in den 1970er Jahren von den Landwirtschaftsämtern
kleine Alm
Schwarzerle
Almknoblauch, Siegwurz
Früher unverteilter Grund in Gemeindebesitz oder Gemeindenutzung (siehe auch: Gemein)
Weideflächen über den Dauersiedlungen innerhalb des Berggebietes, die mehr oder weniger weit vom Talanwesen entfernt sind und je nach Höhenlage für 80-120 Weidetage genutzt werden. Alm entstand aus dem mhd. alb(e)n. Im schwäbisch-alemannischen Bereich wird weiterhin von einer Alpe gesprochen. Einteilung der Almen nach Rechtsstatus (↑Bannalm, ↑Berechtigungsalm, ↑Ehealm, ↑Eigentumsalm, ↑ Gemeindealm, ↑Gemeinschaftsalm, ↑Genossenschaftsalm, ↑Maisalm, ↑ Pachtalm, ↑ Privatalm, ↑Urbarsalm), Höhenlage (↑Niederalmen, ↑ Mittelalmen, ↑Hochalmen), Viehgattungen (↑Galtalmen,↑Geißalmen, ↑Schafalmen, ↑Rossalmen, ↑Gemischte Almen) oder Almwirtschaft (↑Sennalm)
Rückkehr der Tiere von der Alm. In einigen Regionen touristisches Großereignis
Auch Almgarten: In der Nähe der Almhütte gelegenes, eingezäuntes Stück Almwiese, das nicht abgeweidet wird, sondern dessen Heu als Futterreserve für Notfälle (krankes Vieh im Stall, Neuschnee) dient. Nach Hofmann (1921) sollte die Größe eines Almangers für 15 Stück Großvieh etwa 1 Tagwerk betragen.
Transportieren oder Treiben der Tiere auf die Alm. Heute verbunden mit vielerlei tierhygienisch-seuchenpolizeilichen Auflagen.
Eigentümer, Miteigentümer oder Berechtigter einer Alm, der diese überwiegend mit eigenem Vieh bewirtschaftet.
Besitzer einer ↑Berechtigungsalm; Grundeigentümer ist meist der Staat (vertreten durch die Bayerische Staatsforsten, AdöR), aber auch Privatpersonen.
Früher handgeschriebene Almordnung oder andere, die Alm betreffende Urkunde
Größere Almsiedlung, zum Teil mit zentralen Einrichtungen (z. B. Sennerei, Vorratsgebäude, Kapelle)
Holzschaffl zum Tragen von Butter und Käse auf dem Kopf
In der Latschenregion, also in Höhen über 1400 m, ist der Zersetzungsprozess von Pflanzenresten so eingeschränkt, das sie vertorfen. Es entsteht der tiefschwarze, sog. "". Auf schwer durchlässigen Böden führt dies zur Versauerung der Alm (z.B. Möslarn-Alm).
Im Raum Reit im Winkl für Almpersonal
zweirädriger Transportkarren für die Alm
Kessel zur Käsegewinnung über offenem Feuer oder zum Erwärmen des Wassers
Früher: Almkirchtag. 25. Juli (Jakobstag). Traditioneller Besuchstag der Angehörigen des Almpersonals; Almbesichtigungstag. Jetzt: Festtag mit Messe und Ausschank danach, wird vom Almbauern und Almpersonal festgelegt und durchgeführt.
auch: ↑ Almdorf. Historisch gewachsene Gemeinschaft mehrerer Almkaser, die einer Dorfgemeinschaft, Eigentümer- oder Nutzergemeinschaft, Genossenschaft usw. gehören bzw. zur Nutzung berechtigen. Nicht gemeint ist mit dem Begriff eine zufällige räumliche oder geografisch bedingte Häufung von Kasern
Ansprechpartner bei Almgenossenschaften. Er regelt den Bestoß der Almen. Der von jeder Almgenossenschaft aufgestellte hat den gesamten Almbetrieb zu überwachen, das Almpersonal einzustellen und zu betreuen.
Ab 25° nur schwer, ab 30° fast kaum noch beweidbar.
Süßes Gebäck aus Rührteig ähnlich kleinen Krapfen
Wurde seit ca. dem 16.. Jh. für nahezu jede Alm vom Landrichter oder dem jeweiligen Herrschaftsinhaber ausgehandelt. Der Zweck war, Streitigkeiten zu vermeiden.
Diese hielten früher auf größeren Almen (insbesondere auf den Reit im Winkler Genossenschaftsalmen) die Weide strauch-, unkraut- und steinfrei, beseitigten ↑Blaiken, pflegten Zäune und Zuwege. Daneben warteten sie die Almbrunnen und Wasserleitungen Sie waren den gesamten Sommer auf der Alm tätig.
Schmalzgebackenes
Rostblättrige Alpenrose (auf Silikatböden) im Gegensatz zur behaarten Alpenrose, die nur auf kalkhaltigem Boden gedeiht.
Weiderecht auf fremdem Grund und Boden
Festlegung der maximalen Bestoßzahl für eine Alm (↑ Bestoß).
(Reit i. Winkl): Kleiner, geländegängiger Pferdewagen
Der legte früher fest, wie viele Tiere aufgetrieben werden mussten, um auf den Talweiden hinreichend Winterfutter zu gewinnen.
findet sich zahlreich an den überdüngten Flächen an den Almhütten. Nur die jungen Blätter werden vom Vieh gefressen. Ausgewachsen diente er als Futter für die Almscheine. Die großen Blätter wurden zum Einwickeln von Butter verwendet, bevor sie ins Tal gebracht wurde
aus der Familie der Bockkäfer
bei den Almbauern beliebt, da angeblich milchfördernd
Gras auf fetten Weiden, zählt zu den wichtigsten Almgräsern
Im Raum Reit im Winkl Titel des Almvorstandes, ursprünglich auch Almknecht und Bergmeister genannt
Sammelbezeichnung für Almweiden und ↑ Bergmähder
Von der Bauernschaft einer Weidegenossenschaft oder -gemeinschaft gewählte Alpverantwortliche (Mitglied des Vorstandes), zuständig für Personalsuche, -anstellung und -betreuung, Materialbeschaffung, oft auch für Instandhaltung und Pflege der Weiden und Gebäude.
Spezialwerkzeug zum ↑ Schwenden
↑ Berechtigter, ↑ Rechtler
Wiese
Vieh auf die Alm treiben
siehe: Poschen
Entfernen eines Rindenstreifens mit dem Harzmesser zur Anregung des Harzflusses
Kaufpreis, Schätzung
verklausen, d. h. verstopfen des Triftbaches mit Triftholz
Gabeldeichsel für einspänniges Fuhrwerk
Schlitten zum Transport von Brennmaterial oder Milch
Schichten mit Versteinerungen von Ammoniten (Aptychen = Unterkiefer der Ammoniten)
Auch "Wundkraut" genannt, weil die tinktur stark desinfizierende Wirkung hat. Die gepulverten Blätter werden auch als Zusatz zu Schnupftabak genutzt
Erbsen
Beschäftigte in Bergwerken oder bei Hüttenbetrieben
Reisig, Schlagabraum
1. Grünlandfläche zwischen Talanwesen und Alm, Das dort gewonnene Heu wurde in einem Futterhof aufgefüttert, der Mist wurde auf den umliegenden Wiesen ausgebracht. 2. Tiefergelegene Alm mit Vor- und Nachweidefunktion.
Denunziant, insbesondere bei Verstößen gegen die Forstordnung. Dem A. stand ein Pfand- oder Aufbringgeld zu.
Rinder für den Almabtrieb schmücken
Aufschichten des Holzes zur (Zwischen-)Lagerung
Wächst auf nährstoffarmen Böden. Von den Almbauern nicht geschätzt (auch "Milchdieb" genannt). Bedeutung in der Volksmedizin: bei Entzündungen der Augen verwendet
Ausdehnung einer landwirtschaftlichen Nutzfläche zu Lasten einer Waldfläche
Heiratsgut
ausmarken, eingrenzen (↑ verlacken)
Selektive Nutzung nur einzelner Stämme
Rinne zum Wasserableiten, schräg in den Weg gebaut (= Wasserauskehr)
schwarze Lämmer im März aussortieren, da nur weiße Wolle zum Färben geeignet war.
Siehe: Putzen
Sammeln des ausgetretenen und gestockten Harzes (s. a. Pecheln)
Almen, die nur Schwaighofbauern beweiden durften. Kein Gemeingut! Diese Almen wurden ihnen vom Herzog zugewiesen
Waldbezirk, der von der allgemeinen Nutzung ausgeschlossen ist bzw. unter Sonderrecht steht (z. B. landesherrlicher Jagdbezirk)
Zaun zwischen der Feldflur und der Freiweide
Futterkrippe
24. August. ↑ Almkirta und Wechsel vom spät aufgetriebenen Hochleger zum Niederleger
Zeitlich begrenztes Nutzungsrecht am Boden (häufigste Form: Freistift)
1. Streuobstwiese, Obstgarten 2. Wiese mit lichtem Baumbestand
Weide-, Streu- und Holzbezugsrecht. Weiderechte nach dem Winterfutterstand, d. h. was am Anwesen mit selbst erzeugtem Heu überwintert werden kann, darf auf Heimweide und Alm aufgetrieben werden (ungemessene Rechte). Bei den Holzbezugsrechten konnte die "Holznotdurft" gedeckt werden zum Erhalt der berechtigten Gebäude, für Brenn- und Zaunholz usw. Die oberbayerischen Forstrechte haben Bedarfscharakter.
Eine Alm : Im Gegensatz zum ↑ betreiben wird nicht nur das Vieh, sondern der gesamte Hausrat auf die Alm verlegt.
Im Gegensatz zur Berechtigungsalm kein grundbuchlich gesichertes Almrecht (Recht auf Widerruf). Meist bei Maisalmen angewandt
sich mit Holz versorgen
Aufwandsentschädigung innerhalb des Bayerischen Kulturlandschaftsprogramms zur direkten Betreuung des Viehs durch Personal
Verleihung von Nutzungs- und Besitzrechten an Grundstücken durch den Grundherrn (Lehnsherrn)
Institution oder Person, die aufgrund eines Forstrechtes auf (meist staatlichem) fremden Gebiet eine Nutzung (Weide, Holz, Streu) ausüben darf
(auch: Servitutsalm): Alm in staatlichem Eigentum, Bewirtschaftung durch Bauern mit dem Recht, mit einer vorgegebenen Anzahl Vieh innerhalb einer bestimmten Weidezeit zu wirtschaften. Zu unterscheiden ist bei den B. zwischen 1. schwendberechtigten und 2. nur begünstigten Almen ohne Schwendrecht (↑ Maisalmen).
Laut EU-Definition ein Betrieb, der in ↑ Berggebieten mindestens 3 ha landwirtschaftliche Nutzfläche bewirtschaftet.
Laut EU-Definition ein Gebiet, das über 800 m über NN liegt oder dessen Wirtschaftsfläche zu mindestens 50 % bei einer Mindest-Hangneigung von 18 % zwischen 600 und 800 m Höhe liegt.
Früher wurde im Bereich mancher Almen oftmals durch sorgfältigere Entfernung von Bäumen und Steinen besonders dort, wo das Gelände bei günstigem Graswuchs für den Weidegang des Rindviehs zu steil war, Bergwiesen oder Bergmähder angelegt, die einmal im Jahr - mitunter auch nur alle zwei bis drei Jahre - gemäht wurden. Das war zwar gering an Menge, aber sehr nahrhaft.
Steile Mähflächen, die für eine Beweidung nicht mehr geeignet sind (↑Almneigung)
Stückzahl einer bestimmten Tierart, die die Alm über den Sommer ausreichend zu ernähren vermag. Als Einheiten des es sind üblich: ↑ Stoß, ↑ Kuhgras
Maß für die Überdeckung von Waldweiden durch Bäume. Weideflächen mit einem unter derzeit 40% werden als Freiflächen eingestuft.
das beste Stück bei einer Erbschaft. Bei Vieh auch Sterbevieh genannt, weil bei Erbschaftsabgaben das beste oder zweitbeste Stück an die Grundherrschaft abgegeben werden musste.
1. Besetzung einer Alm mit Vieh; 2. Zahl der aufgetriebenen Tiere
Wird auf eine Alm Vieh aufgetrieben, so wird dieser Vorgang allgemein als "" bezeichnet. Im Landkreis Rosenheim ist dieser Begriff diesseits des Inns fremd. Hier wird allgemein der Ausdruck "befahren" gebraucht.
Almbauer, der Vieh auf der Alm ↑ sömmert (auch: Beschläger).
eine Alm : Im Gegensatz zum ↑ Befahren wird nur das Vieh, nicht aber der Hausrat auf die Alm verlegt. Siehe auch "befahren".
Ansprechpartner von Almbauern eines Gebietes innerhalb der AVO
Netz voll Waldstreu (Maß fürs Forstrecht)
Biestmilch, Kolostralmilch (erste Milch nach dem Kalben, besonders eiweiß- und mineralstoffreich).
(auch: Spielhahn) aus der Familie der Fasanenartigen, inzwischen sehr selten.
1. Stelle, wo nacktes Gestein zutage tritt 2. kleiner Hangrutsch
Huflattich
Weidegang, Rechtstitel zur Weidenutzung, Viehtrieb
Gras, Weide
Bei den meisten Almen handelt es sich um Verwitterungsböden. Nur wenige stehen auf Schwemmland.
Schlafstatt in einfachen Rindenkobeln und Hütten
kurze Rastpause für die Saumtiere, auch allg. Pause
Nadus stricta. Das Gras zeigt eine extensive Beweidung an. Es wird vom Vieh nur jung angenommen ("Das Borstgras ist der schlimmste Feind der Almwirtschaft"). Nur schwer zu bekämpfen.
Busch, Strauch
Alte Bezeichnung für Juni. Bei der Dreifelderwirtschaft wurde im das Brachfeld umgebrochen. Mit Anfang des Monats durfte das Weidevieh auf die ↑ Urbars- und ↑ Maisalmen getrieben werden.
auch: Brom, Brem = Dornstrauch, Brombeerstauch
Kräuter, die früher als Vorbeugungsmittel gegen Rauschbrand den Tieren verabreicht wurden (z. B. Brandlattich)
Kleine Holzkohlen, die z. B. von Nagelschmieden verwendet wurden (minderwertige Abfallkohlen)
Von Herzog Ludwig Wilhelm eingeführt, als Rohstofflieferant für Lodenkleidung, heute selten
Die verholzten Stengel des Flachses werden durch schlagen mit der Brechel von der Faser gelöst.
se, Dasselfliege
Hebelstange, an deren unteren Ende hakenförmige Esen (Klauen) angebracht waren
Recht zum (meist) kostenlosen Bezug von Brennholz für den Hof- und Almbedarf aus dem Staats- oder Privatwald
Brennholz
pflücken
Beider Trift zersplittertes Holz
Bestätigung des Erwerbs von Grundeigentum der Bauern nach der Säkularisation
hohes ovales Gefäß zum Tragen der Milch auf dem Rücken
Blätter vom großen Ampfer, die zum Einwickeln von Butter verwendet wurden.
einfache Mahlzeit auf der Alm
Holzgefäß zur Aufnahme von Butter
obrigkeitliches Verfahren in den Jahren 1920 bis 1930; Überführung der Holzbezugsrechte für das Talanwesen und/oder die Almgebäude, Zaun, Brennholz, Deichelleitungen nach Bedarf in eine festgemessene Menge (Fixum)
Heidelbeersträucher
Äste und Zweige von Nadelbäumen
Ausgewiesene Flächen, auf denen den Untertanen das Daxenstimmeln zur Streugewinnung erlaubt war.
Schneidwerkzeug für das Daxnschneiden
Recht auf Gewinnung von Daxenstreu aus Fichtenästen am stehenden Baum bis hinauf zum Wipfel
(auch: techeln) - Schweineaustrieb in die Wälder
Wasserleitungsrohre aus Holz
Nach dem 1973 verabschiedeten Denkmalschutz aufzustellende Liste über Baudenkmäler
Holz, das als Bestandteil der Bezahlung an Bedienstete abgegeben wurde
Zehentsteuer
kleine verzierte Butterkugel
Obereigentum, volles Eigentum
Untereigentum, Nutzungsrecht
Kaser, der von zwei Bauern genutzt wird. Entweder befindet sich unter der Firstpfette Längstrennwand oder mittig im Kaser eine Quertrennwand.
Spezialwerkzeug zum ↑ Schwenden
Hagebutte
gekocht als Zugabe zum Schmarrn
1. Weideplatz im Umgriff des Kasers 2. Ebene Fläche am Kaser 3. Viehstall 4. Weidegrund ohne Almgebäude
Bewirtschaftung der Fluren im 3jährigen Wechsel: Wintergetreide, Sommergetreide und Brache. Wurde Anfang des 19. Jh. von der ↑ Egartenwirtschaft abgelöst.
Eisengestell mit drei Füßen, auf dem die Pfanne über dem offenen Feuer gehalten wird
Recht einer höher gelegenen Alm zum Durchtrieb durch eine niedriger gelegene, ohne dabei das Vieh weiden zu lassen („mit fliegender Geißel“)
stengelloser Enzian
schmale, längliche, geschmiedete Glocke mit dunklem Ton
ungeregelte extensive Feldgraswirtschaft, Wechsel zwischen Anbau und Brache. Löste ab dem 15. Jh. die ↑ Dreifelderwirtschaft ab
gesetzlich, nach dem Gesetz zulässig
Hausgesinde, oft mit lebenslangem Wohnrecht
Vermessene und ↑ verlackte Berechtigungsalm auf ↑ Erbrecht mit ↑ Schwandrecht, meist oberhalb der Baumgrenze im Gegensatz zur ↑ Maisalm.
Gottesrecht, Gesetz
Rechtsbuch
Früher Rechte, die nicht personengebunden waren, sondern am Ort des Gewerbes "hafteten".
Nicht mit Weiderecht belastete und im Sondereigentum einer Person befindliche Alm (Privatalm). Eigentümer nehmen vielfach noch die in alten Urkunden (Almbriefen) verbrieften Rechte wahr. en können auch mehreren Personen, ganzen Dörfern (Gemeinschaftsalmen) oder Genossenschaften gehören
Alm im Grundeigentum
Sichtbar vom übrigen Wald, z. B. durch einen Zaun, abgetrennte Waldfläche, auch allgemein: eingezäunte Nutzfläche, die von der Freiweide ausgenommen ist
einzäunen (eingeschlagene Alm)
holzbezugsberechtigt
Wiese die nur einmal im Jahr gemäht wird
Alm, die nur von einem landwirtschaftlichen Betrieb genutzt wird (im Gegensatz zu ↑ Almdorf, ↑ Gemeinschaftsalm, ↑ Genossenschaftsalm, Almkomplex)
stark giftige Pflanze, gehört zur Familie der Hahnenfußgewächse (Ranunculaceae)
außerhalb der Gemarkung liegendes Land
Schwarzerle
Traubenkirsche (Prunus padus)
Butterröllchen im oberen Ennstal
Eimer
Sehr lange Balken, z. B. für den Brückenbau
Beliebte Heil- und Bitterpflanze
Definition nach dem gesetz vom 29. September 1933. Grenzgrößen 7,5 bis 125 ha. Er erhielt einen Schutz vor Zerfall durch Erbteilung. In Bayern wurden 28 % der Bauernhöfe zu Erbhöfen erklärt.
Grundleiheform, ab 1779 für alle landesherrlichen Bauern von Kurfürst Karl-Theodor festgelegt
vergüten; Ergezlichkeit = Ersatz
Erlengebüsch
Spezialwerkzeug zum ↑ Schwenden
Freigabe eines Waldes für den Hieb
mindern, schädigen
Umzäunter Bereich eines Dorfes
eingezäuntes Weideland auf lichten Waldflächen, ohne Schwand- und Kaserrecht, das meist in unmittelbarer Nähe der zugehörigen Güter lag
hangabwärts führende Gräben, in denen das Holz talwärts rutscht
Beim Fällen wird eine Kerbe in den Baum geschlagen, die die Fallrichtung bestimmt
Stier, Bulle, Samenrind
Weidenbaum
Föhren (aber auch : Forellen)
Eisengestell für das Kochgeschirr über dem offenen Feuer
Flora-Fauna-Habitat-Gebiete des europäischen Netzes Natura 2000.
Fisolen, Bohnen
der Holzbedarf für ein berechtigtes Gebäude ist festgemessen (Anzahl Festmeter in bestimmter Güte) und kann jährlich vom Forstamt abgefordert und nach Auszeichnung durch einen Forstbeamten genutzt werden.
Wechselweise Nutzung eines Stücks Almweide als Wiese und Weide
Feuerstein
Feinsandige mergelige Gesteine der oberen Süßwassermolasse (Miozän) des Voralpenlandes
fl, Zeichen für Gulden
Gehört zu den Straußgräsern
ausgebaute Flußläufe zum Triften
Eigene Baueinheit (Schubdecke) der Alpen zwischen Kalkalpen und Helvetikum. Tonreiche, instabile Gesteine mit Neigung zu Rutschungen. Die zone bildet in Oberbayern die den Kalkalpen vorgelagerte Kette niederer Waldberge.
Gesetz vom 28. März 1852
sind dingliche Rechte des bürgerlichen Rechts auf Nutzungen des Waldes, d. h. auf die wiederkehrende Entnahme oder Lieferung von Walderzeugnissen. Sie sind im Gegensatz zu ↑Prekarien durch Grundbucheintragung gesichert.
Bayern besitzt seit 1958 als einziges Bundesland ein eigenes Forstrechtgesetz (FoRG). Darin werden auch die Heim- und Almweiderechte beschrieben.
Beschreibung der bäuerlichen Rechte bzw. der forstlichen Belastungen wie Weiderechte, Hüttenhaltungs- und -beholzungsrechte, Streunutzungsrechte, Wasserbezugsrechte, Auf- und Abtriebsrechte, Schneefluchtrechte
Forstgebühr
Mundharmonika
Haufen von geschwendetem Holz
Gemeinschaftswald, in dem die Bauern ihren Eigenbedarf decken durften
bäuerlicher Besitz, der von keinem Grundherrn abhängig ist, nur dem Gerichtsherrn abgabe- bzw. scharwerkpflichtig ist
Schlechtestes bäuerliches Leiheverhältnis mit beidseitiger jährlicher Kündigungsmöglichkeit
das Recht zum Viehaustrieb auf Freiweiden ↑„ohne Hirt und Stab“ (d. h. ohne Behirtung)
Auch: Pensionsvieh, Zinsvieh und Annehmvieh u .ä. Nach dem Bayerischen Forstrechtegesetz ist der Auftrieb von erlaubt (s. a. ↑Lehnviehbauer)
wiederkehrende Zahlungen
Herrendienste für den Grundherrn: Stellung von Fuhrwerk und Mann, Treiberdienste für die Jagd, Unterkunft und Verpflegung für die Jagdgesellschaft, Halten von Jagdhunden.
Frauenschurz
Vor- und Nachalm, hier wurde im Hebst und Frühjahr das gewonnene Bergheu verfüttert.
Der F. der Alpenpflanzen zeichnet sich gegenüber dem der Talpflanzen aus durch einen höheren Eiweiß-, Fett- und Aroma-Gehalt sowie durch einen geringeren Rohfaser-Gehalt.
Versorgung der Almtiere mit Salz und Kleie (Miad, Gleck, Leck)
Weißkraut
Stockwerk (z. B. 1-gädiges Haus)
16. Oktober. Von diesem Tag an wurde das Vieh nicht mehr auf die Weide getrieben.
Almen mit nicht melkbarem Vieh
von „galt“ für trocken, keine Milch gebend, nicht trächtig
Almaufseher (bei Klosterbesitz)
Gämse
Küchenschelle
Schöpfkelle mit langem Henkelstiel zum Herausmessen der Milch (Halbliter- und Litergatzl) bzw. zum Wasserschöpfen aus dem ↑ Grandl
Richtung, in die die Hanglage eines Waldes zeigt
Vom übrigen Grund abgetrennte Fläche (z. B. durch Zaun)
Mit Geißen bestoßene Almen. Insbesondere schwer beweidbare Hochalmen, da Rinder gemeinsame Beweidung mit Schafen und Ziegen meiden. Auch Verkarstung wird auf Schafe und Ziegen zurückgeführt, da sie die Pflanzen bis auf den Wurzelstock abweiden.
Spezialwerkzeug zum ↑ Schwenden
auch: Gläck. Grenzzeichen, in einen Baum gehauen
Mit Markierung versehener Grenzbaum
1. bäuerliche Rechts- und Wirtschaftsgemeinde 2. Versammlung der bäuerlichen Landgemeinde 3. Gemeindebesitz an Weide und Wald (s. a. Allmende)
(auch: Körperschaftsalmen): Almen im Eigentum von Gemeinden oder Körperschaften des Öffentlichen Rechts. Meist als Nutzungsgenossenschaften organisiert (vgl. auch ↑ Genossenschaftsalm).
Alm im Bruchteilseigentum, im Besitz mehrerer Bauern mit unterschiedlichen ideellen Flächenanteilen. Die Kaser befinden sich meist auf einer eigenen Flurnummer und stehen im Privatbesitz der einzelnen Bauern.
Die Besitzer sind zu Genossenschaften zusammengeschlossen und bewirtschaften die Alm mit ihrem Vieh gemeinsam mit Personal von einer gemeinsamen Hütte aus. – Die Genossen sind Bruchteilseigentümer (ideelle Anteile).
dem Hund wurde ein Prügel um den Hals gehängt, um ihn am Wildern zu hindern
den Schweinen auf der Alm wurde ein Nasenring eingezogen, damit sie nicht wühlen konnten
Für höherwertige Verwendungen geeignete, schön gewachsene Stämme
Die beim Abschneiden von grünen Zweigen gewonnene Streu; frische Triebe wurden auch als Viehfutter verwendet.
Schmaler Ackerstreifen
Landschaft mit streifenförmigen Grundstücken
Beste Aussichtslage, touristisch sehr attraktiv, keine Lawinengefahr, aber sehr windig (s. a. Kamm-Alm)
Grenzbeschreibung
Lockmittel für Tiere aus Salz und Kleie, Miad
Dienen dem Zusammenhalt und der Suche nach Tieren. S. a. ↑ Gungerer, ↑ Duschglocke, ↑ Mailänder, ↑ Speisglocke
Im Raum Reit im Winkl für Kahlschlag
Ziege, Geiß
Bergschaf
Heidelbeeren
Heidelbeernudel im Schmalz herausgebacken
Wassertrog
Früherer Beruf: Stellte hölzerne Wassertröge her und reinigte sie von Algen. Betätigte sich oft auch als Almputzer.
Behälter im Herd für Warmwasser
Grober Sand
Stange mit eisernem Haken zum Auffangen des Triftholzes
Pferde und Rinder
Dimensionslose Verhältniszahl für die aufgetriebene „Menge“ an Tieren. Wird benötigt, um verschiedene Vieharten und Altersklassen zusammenzurechnen
Wacholder (Kronawitt)
Talboden-, aber auch Hochtalalm. Lage auf Schwemmkegeln, Niederterrassen oder Talmoränen. Niederleger oder Vorweide für Mittel- und Hochalmen.
Ursprünglich durch die Huld des Herrn mit einem Gut belehnter Bauer
Spanschachtel, viel verwendeter Aufbewahrungsbehälter
Starke, dunkel klingende Glocke
Verwendung als Wildgemüse und Heilpflanze
Rinne für den Ablauf der Gülle im Stall
Stalltür
Flachs
eingezäunte Fläche, auch Viehstall
1. Weide(-platz) 2. Nachtweide
hüten
nur Hüter ohne Sennfunktionen (Melken, Milchverarbeitung)
Am Hang gelegene Alm
Lage auf Hangleiste, Hochterrasse, Verebnung oder Schulter im Hang
Lage auf Hangleiste, Hochterrasse, Verebnung oder Schulter im Hang
Klapptisch
abgestorbene junge Fichte
Wichtige Gesteinsformation der bayerischen Alpen, die hauptsächlich aus Dolomit (Kalzium-Magnesium-Karbonat) aufgebaut ist.
ist auf der Alm das Weiderecht, von dessen Ausübung Nebenrechte wie Kaserhaltungs- oder Beholzungsrecht abhängen. Wird das Weiderecht nicht ausgeübt, ruhen die damit verbundenen Nebenrechte
Holzbezugsrechte; Bedarf eines Rechtlers an Bau- und Brennholz
Heil-, Zauber- und Zierpflanze, schützt angeblich vor Blitzeinschlag
einen Wald schützen (z. B. durch Verbot der Holzentnahme)
Weide in Ortsnähe mit täglichem Heimtrieb zum Stall
kleine zugespitzte Fichtenstangen mit waagrecht eigefügten Holzlatten), auf denen das Heu getrocknet wird (Hiefl)
Gebirgszone, südlich der Molasse mit vorherrschend kreidezeitlichen Gesteinen
weißer Germer (Nießwurz) (stark giftig)
Gerichtsgrenze
Im Raum Reit im Winkl leichter, tragbarer Sommerschlitten
Kommen vor allem in trockenen, steileren Lagen mit offenen Böden vor.
kugelige oder buschige Verwachsungen in den Wipfeln von Tannen und Birken
kleine zugespitzte Fichtenstangen mit Ästen, auf denen das Heu getrocknet wird (Heinzen = Fichtenstangen mit waagrecht eigefügten Holzlatten)
Maß aus dem Forstwesen. Bis zu dieser Stärke (7-10 cm) dürfen Bäumchen geschwendet werden.
Grundholden einer Grundherrschaft
(auch Hoaminger): Die Leute daheim
Im Raum Reit im Winkl: Heidekraut
Bank mit Klemmvorrichtung zum Schnitzen von Schindeln
Alm liegt über 1400 m ü. NN.
Vegetationseinheit mit ein bis zwei Meter hoch wachsenden Pflanzen, die jedes Jahr aus dem Boden austreiben und im Herbst oberirdisch absterben.
Platz zum Ausruhen
Kleine Heubuckel
System für die Bemessung der Abgaben eines Hofes. Die Bemessung erfolgte nach der Bonität des bewirtschafteten Bodens (mit dem heutigen Einheitswert vergleichbar)
Wurde 1445 zur Bemessung der Hofgröße eingeführt: - ganzer Hof (Maierhof) - halber Hof (Huberhof, Hube, Manse) - viertel Hof (Lehen) - achtel Hof (Bausölde)
Holunder
Transport vom Ort der Fällung bis zum Ort des Verkaufs
Waldaufseher
ledernes Oberteil
Bauern, die das Kufholz für die Salzfässer schlugen und die Saline mit Fassdauben und Fassböden belieferten.
alles Holz, das ein Bauer für den Neubau und Unterhalt seines Hofes und seiner Almhütte benötigte
Unterkunft mit getrenntem Koch- und Schlafraum
Holz, das bereits geschlagen ist, aber noch auf den Schlägen liegt
Behirtungspflicht
Ulme
Ulme
Jungrind im Alter von 7-8 Monaten bis zur Trächtigkeit
Waldfläche, die innerhalb eines Jahres genutzt wird
25. Juli, Halbzeit auf der Alm, Überfahrt vom Hochleger zum Niederleger
1. Flächenmaß für Wiesen (0,57 ha) 2. Gestell auf Hals oder Kopf der Zugtiere, das diese mit Wagen oder Pflug verbindet. 3. Ochsengespann 4. Bergrücken zwischen zwei höheren Bergspitzen
Lage im Sattel eines Bergkammes oder zwischen zwei Bergketten (auch Sattel-Alm),
24. Juni. Tag der Überfahrt zum Hochleger.
Tränkeimer (s. a. ↑ Sechta)
Kalb, das jünger als ein Jahr ist (↑ Koim)
Beste Aussichtslage, touristisch sehr attraktiv, keine Lawinengefahr, aber sehr windig (s. a. Gipfel-Alm)
massenhaft auf wenig feuchten Bergweiden
Gebirgskessel, Mulde
Almen, die in einem Gebirgskessel oder einer Mulde liegen
Im Regenwasser gelöstes CO2 löst Kalk und führt zu Klüften im Gestein, durch die Regenwasser schnell versickert. Karstgebiete sind deshalb an der Oberfläche sehr trocken mit häufigen Dolinen.
Käsemachen
Almhütte (aus lat.: casa = das Haus, vielleicht auch aus chaser = Gebäude zur Käseherstellung)
Befugnis zum Bau und Unterhalt einer Almhütte
von einem Kastner geleitete grund- oder gerichtsherrschaftliche Verwaltungseinheit zur Einsammlung. Lagerung und Verwertung von Abgaben, insbesondere der Getreideabgaben (Vorläufer der im 19. Jh. gegründeten Rentämter)
Sperrenbauwerk zum Aufstauen eines Baches
von Bedeutung, da hoher Eiweißgehalt
Angehörige der ländlichen Unterschicht ohne nennenswerten Grundbesitz
Bäuerliche Klein-Gewerbetreibende, die zur Ausübung ihres Gewerbes Holz benötigten wie z. B. Schlitten-, Rechen-. Schüssel- und Gabelmacher
Spaltbares Holz (z. B. für Fassdauben und Dachschindeln benötigt)
Rindvieh (aus: Klauenvieh)
Waldarbeiterunterkunft, Gerüst aus Holzstangen, mit Rindenbanen abgedeckt
Bergkuppe
Rind das älter als ein Jahr ist, aber noch nicht gekalbt hat (↑ Kaiwe)
Transportkraxe mit zusätzliche Lastenverteilung überkopf (↑ Kraxe)
Wacholder. Küchengewürz und in der Volksmedizin als Antiseptikum genutzt.
Hölzernes Gestell zum Lastentransport (auch: ↑ Kopfkraxe)
Bettstatt auf der Alm, meist auf Strohsack oder Lahnergras
Spezialwerkzeug zum ↑ Schwenden
Spezialwerkzeug zum ↑ Schwenden
Heu der zweiten Mahd
Treppenartige Ausbildung auf steilen Almflächen, verursacht durch den in der Höhenschichtlinie erfolgenden Weidegang der Rinder. Bremst Gleitschnee und Abflussgeschwindigkeit nach Starkregen.
Hüterbuben
Kleinabgaben an die Grundherrschaft wie Eier, Schmalz, Hühner
Das Vieh darf auf benachbarte Weidebezirke einweiden ("kugeln")
Überschreitung der Weidegrenzen durch das Vieh
1. Umrechnungsschlüssel innerhalb der einzelnen Viehgattungen. Nach dem Bayerschen Fortrechtegesetz (1958) ist: 1 Kuh = 1,0 KG 1 Kalb = 0,25 KG 1 Kalbin = 0,75 KG 1 Schaf, Geiß = 0,2 KG 1 Jungrind = 0,5 KG 1 Pferd = 3,0 KG 2. Almfläche, die zur Sömmerung eines Kuhgrases notwendig ist. Je nach Bodenbonität zwischen einem halben und 10 Hektar
Küchenschelle, ein Hahnenfußgewächs
Laubstreu gewinnen
L. bildet sich, wo sich Kühe zum Wiederkäuen niederlassen und Dung absetzen. Geürägt von großblättrigen Pflanzen, die nicht abgeweidet werden.
Steilhang im Gebirge, an dem kein dauerhaftes Waldwachstum möglich ist, Lawinenhang
Rasengesellschaft wie Rostsegge, Bergreitgras, Blaues Pfeifgras Lawinengras wird vom Schnee flachgedückt und bildet eine ideale Gleitflächen zum Abgang von Grundlawinen
Zur Herstellung von Leitern geeigneten Bäume
Zweireihige Aufstallungsform. Die Tröge liegen in Längsrichtung. Kleineres Fassungsvermögen als ein ↑ Querstall
Bezeichnung für die Streunutzungsberechtigten
Hütte zur Lagerung von Laub
Tätigkeit und Recht, auf einer bestimmten Waldfläche (Strich) herabgefallenes Laub ur Stalleinstreu zu sammeln.
21. Juli. Bei zweimaligem Legerwechsel Überfahrt vom ↑ Hochleger zum ↑ Niederleger
Latschenkiefern, Legföhren
Bauer, der Vieh bei einem Almbauern in Pension gibt
Wegen der ungleichen Verteilung der nutzbaren Almweiden über das Land gibt es Überschüsse an Weideflächen, die es erlauben, Pensionsvieh fremder Almbauern gegen Entgelt aufzunehmen (Weidezins, Grasgeld). Es gibt kaum schriftliche Verträge, da die Vereinbarungen meist per Handschlag geschlossen wurden. Bei MIlchvieh gibt es komplexe Verrechnungssysteme für den Mehrertrag durch die Milchverwertung.
(auch: Leibgeding) bäuerliches Leiheverhältnis auf die Lebenszeit des Bauern (er) und dessen Angehörige (gegen eine Besitzänderungsgebühr) beschränkt.
Spitzname für Bergbauern (ein Bein war länger als das andere, weil es immer am Hang unten stand)
Auf der Alm zusammengelesene, zu Haufen, Wällen oder Mauern aufgeschichtete Steine
Lehm, Schlamm
Mundartl. für Lichtweide
Rodungsinseln im Bergwald. Baumloser Weidebereich (unbestockte Wiese). Mit einem Hektar lässt sich durchschnittlich 1 Rind ernähren (abhängig von der Höhenlage, dem Boden usw). Bei einer Waldweide werden dagegen bis zu 10 Hektar benötigt.
Dienstbotenlohn
Bestandsaufnahme, Feststellung der Almrechte
Bestandsprotokoll
den Bestand aufnehmen
Stange mit querstehender Schneide zum Entrinden
Rutsche aus Baumstämmen zur Holzbringung
Flächen im Eigenbesitz, freies Eigentum
durch Los den berechtigten Gemeindemitgliedern zugeteilte Gründe
Wiesen
mitten im Wald gelegene gerodete Fläche, im Gebirge die im Mai bezogenen Niederalmen. Zwischenstufe zwischen Talanwesen und Alm, teilweise Wede und teilweise Zwischenfütterung im Stall
Holzschläge, Kahlhieb (↑abmaissen, ausmaissen, ↑übermaissen, ↑ Maisalm)
Besondere und widerrufliche Berechtigung, auf Kahlschlägen (z. B. in den Salinenwäldern) einen Kaser zu errichten. Ziel war, durch Beweidung das Unkraut zwischen den Jungbäumen niederzuhalten, um die Neuaufforstung zu begünstigen. In der Regel nicht vermessen oder verlackt. Obwohl hiermit keine Almgerechtigkeit verbunden war, entwickelten sich aus einigen Maisalmen dauerhafte, noch heute bestehende Lichtalmen.
roden, Holz schlagen
Fällaxt
Buschholz, Reisig
Für die Beweidung freigegebene Flächen auf frischen Holzschlägen ohne Schwand- und dauerhaftes Kaserrecht. Nutzung war befristet auf die Zeit, bis die Schläge wieder verwachsen waren.
schwere Verbrechen
Murmeltier
kastrieren der Stierkälber
wildlederner Beutel für das Mehl, zum Schutz vor Mäusen mittels Schlaufe aufzuhängen
Hügelkuppe in der Nähe der Alm, auf der die Kühe früher von der Almerin gemolken wurden
Melkeimer (s. a. ↑ Sechta)
29. September, Datum für den Viehabtrieb
Moos, Flechten
Möbel zum Abstellen der ↑ Millibuttn
Geschirr zum Heimtragen der auf der Weide gemolkenen Milch
Milch mit gekochten Teigspatzen
heiße Milch mit Brotwürfeln
Alm liegt 1100-1400 m ü. NN.
Übereinander gelegene Almen, die je nach Vegetationsstand (und Jahreszeit) stufenweise von unten nach oben und dann wieder von oben nach unten bezogen und bewirtschaftet werden (Niederleger, , Oberleger).
Verbindungstür zwischen Vorkaser und Stall
Schmarrn
Schmarrn (Muas) machen
Schmarrnpfanne, ausreichend für eine Portion
Erdrutsch
Gemeinschaft der (rechtstragenden) Bauern im Dorf
Neu angelegte Rodungsfläche im Wald, die nicht auf einem bereits bestehenden Rechtstitel beruhte. Legalisierung meist durch eine entsprechende Zinszahlung
bäuerliches Leiheverhältnis, das beim Tod des Herrn erneuert werden musste
Alm liegt unter 1100 m ü. NN.
Übereinander gelegene Almen, die je nach Vegetationsstand (und Jahreszeit) stufenweise von unten nach oben und dann wieder von oben nach unten bezogen und bewirtschaftet werden (, Mittelleger, Oberleger).
Einheit, die in den 1920er Jahren die Einheit "Stoß" ablöste. Der N. ist die Fläche, die notwendig ist, um eine dreijährige Normalkuh durch 90-tägigen Weidegang in dieser Zeit ausreichend zu ernähren. Als sehr gut kann eine Weide bezeichnet werden, wenn auf einen Normalstoß durchschnittlich 0,7 bis 1 ha kommen
Zahl zur Angabe der Leistungsfähigkeit einer Alm. 1 NKG entspricht der Futtermenge, die eine Kuh während 100 Tagen (= der durchschnittlichen Almweidezeit) benötigt (↑ Kuhgras)
von einer Lawine (Lahn) weggerissen
Teil eines mehrstufigen Systems übereinander gelegener Almen, die je nach Vegetationsstand (und Jahreszeit) stufenweise von unten nach oben und dann wieder von oben nach unten bezogen und bewirtschaftet werden (Niederleger, Mittelleger, ).
Rechtsbegriff für örtlich begrenzte Gewohnheitsrechte
Alm, die mit Ochsen bestoßen wird
Jauche
Jauchefass
Schöpfkelle für Jauche
↑ Freiweiderecht auf Heimweiden und Almen
Siehe: Alm
Gatter
eingezäuntes Weideland auf lichten Waldflächen, ohne Schwand- und Kaserrecht, das meist in unmittelbarer Nähe der zugehörigen Güter lag.
Grundflächen im Eigentum des Staates oder von Großgrundbesitzern, zur Nutzung an Almbewirtschafter verpachtet
Anreißen der Bäume zur Harzgewinnung
Junge Obstbäume Veredeln von Obstbäumen
Mit einer Hofstelle verbundene Nutzungsrechte
Auf bestimmten Böden finden sich dieselben Arten () wieder.
Rinderrasse nach dem Pizgau (Salzbureger Land) benannt. Dreinutzungsrind: Wurde also neben Milch und Fleisch auch und vor allem wegen seiner Zugkraft gehalten.
Schlafplatz über der Kellertreppe
Alm auf Plateau mit umfassender Aussicht nach allen Seiten
(auch: Blachen) Tuch oder Netz zum Heutransport
auch: Peint, Peunt: Von der Allmende und dem Gemeindeviehtrieb abgegrenztes, meist eingezäuntes Grundstück zur landwirtschaftlichen Sondernutzung, z. B. ein zur Gartennutzung vorgesehenes Grundstück.
Intensive Weidenutzungsform, bei der den Tieren nur das Futterausmaß für einen Tag oder einen Weidegang zur Verfügung steht.
(Lat. precarium): Grundleihe, (erbetene) Nutzungs- oder Rechtseinräumung auf Lebenszeit oder Widerruf. Wird im Gegensatz zu den ↑ Forstrechten nicht im Grundbuch eingetragen und erlischt nach längerer Nichtnutzung.
Brennholz (Reisig, Kleinholz zum Anheizen)
Eigentumsalm im Besitz eines einzelnen Bauern
Stammstück mit einer Länge von 4.50 m.
„Bereinigung" im 19. Jahrhundert. Der Staat löste alte Weiderechte der Untertanen ab, indem er einen Teil des Waldes den Berechtigten zu deren vollen Eigentum überließ. Den anderen Teil behielt der Staat für sich und erklärte, daß im Staatswald keine Forstrechte mehr bestehen.
Das Reinigen einer Fläche von Steinen und Gestrüpp
Aufstallungsform, bei der die Trogreihen quer zur Firstrichtung verlaufen. Zeichnet sich gegenüber dem ↑ Längsstall durch ein größeres Fassungsvermögen aus
Schubkarren
auf einem Rad fahrbare Truhe (wie Schubkarren) zum Transport von Wasser, Odel usw.
Dachsparren (im Gegensatz zu Pfetten)
Holz-Span zum Abstreifen des Rahms von der Milch (aus Ahornholz)
flacher Teller zum Abschöpfen des Rahms
abgrenzen, an
eine Alm pflegen (reuten, schwenden, absteinen)
Bärlauch
eigener Herd, Haushalt
Feuerstättenabgabe in Form von Hafer
Feuerstättenabgabe in Form von Hühnern
Feuerstättensteuer
gefährliche Tierseuche. Bei gefährdeten Almen ist Schutzimpfung Vorschrift.
Hof mit Nutzungsrecht (Weide-, Holzrecht) auf fremden Ländereien
Heulager auf der Alm für Besucher (oberhalb des Stalls)
Kurve, Wendung (von reiben = drehen, wenden)
Baum- und Straucharten, deren Zweige und Ruten zur Herstellung von Fassreifen geeignet waren
Hof, auf dem eine Kriegsdienstpflicht ruhte
Schmarrn, Mehlspeise
(auch: Rihrl) Polster zur Unterlage von Kopflasten wie das Almfachtl (Holzschaffl zum Tragen von Butter und Käse)
Rutsche aus unbehauenen Baumstämmen (s. a. Loite)
prächtiger, rotgelber Korbblütler oberhalb 1200 m
↑ Gegenreichnis für die Erlaubnis der Beweidung von Maisalmen, aber auch anderer Flächen
Metallringe in die Nasenlöcher der Schweine einziehen, um ein Wühlen auf der Alm zu verhindern
Beseitigung von Wald zugunsten einer anderen Bodennutzungsart. Im Gegensatz zum ↑ schwenden wird hierbei auch der Wurzelstock entfernt.
Murenhang
Mit Pferden bestoßene Almen
Buttermilch
Rahmmenge, die sich zur Verbutterung lohnt
Drehbutterfassl im Gegensatz zu Stoßbutterfassl
Natürlich unbewaldete Wasser-, Lawinen- und Gleitschneerinne am Steilhang
Schilfgras
(auch: ↑ Urbar, ↑ Traditionsbuch ): Verzeichnis von Grundstücken, Rechten und Verbindlichkeiten
höchster Beamter einer bayerischen Saline
Aufsichtsbeamter über die Salinenwälder
Kräftiges hakenförmiges Eisen an einem kräftige Stiel zur Holzbringung
Lage im Sattel eines Bergkammes oder zwischen zwei Bergketten (auch Joch-Alm),
Ladung eines tieres (250 Pfund)
Unterstand für Saumtiere
Holzbottich
Korbblütler bis in große Höhen, vom Vieh nur in kleinen Mengen gefrssen
Schachtelhalm
Giftschierling
Wiesenschierling (giftig)
Genagelte Schindeln im Gegensatz zu Legschindeln
Arbeitsschurz
1. Einfacher Notstall, bei dem die windabgekehrte Seite offen ist 2. Rückwand von Ställen
Maulwurfswiese
Alpenrose
gerodete Waldfläche
1. Weideunterteilung einer Alm 2. Stück Vieh, GVE etc.
frisch gerodete Waldfläche zur Beweidung freigegeben (↑ Maisalm)
Schilfgras
widerrechtlich und unbehütet aufgetriebenes Vieh
enger Durchgang
Schafe und Ziegen
(von Schmalz = ertragreicher Grund:) Alm mit guten Futterpflanzen wie z. B. Frauenmantel
Schmalzgebäck
Unterhalb der eigentlichen Almen gelegene geschützte Plätze als Ausweiche bei Schneefall
Recht von hochgelegenen Almen bei Schneefall kurzfristig auf eine darunter liegende Alm bzw. Weidefläche ausweichen zu können.
Mulden in denen Schnee liegen bleibt (enthält eigene typische Flora)
Lawinenschutz (Mauer)
Abschneiden grüner Zweige zur Streu- oder Futtergewinnung Frühere Nutzung von Futterbäumen wie Esche, Linde, Ahorn, Ulme, Hasel als Notfutter bei Schneefällen oder getrocknet als Winterfutter
Getrocknetes Laub als Futter (↑ schneiteln) auch Scheide für Messer oder Sense
Kohlröschen
Schaffleisch
Käse von der Buttermilch (s. a. ↑ Zieger)
Mistrechen
Almmist. Auf der Alm gab es keine Einstreu. Der wurde mit der krai (Mistkralle) aus dem loch nach draußen geschoben.
Öffnung in der Stallwand zur Entfernung des Mistes
Kaum beweidbare schüttere Vegetation auf Gesteinsschutthalden
Betreiber einer Schwaige
Milchwirtschaftshof. Der Grundherr stellte bei der Gründung einer S. gewöhnlich dem Grundholden 6 Kühe zur Verfügung. Schwaigen waren zinspflichtig: meist 300 Käse a 1/2 kg mussten dem Grundherrn jährlich geliefert werden.
Recht, auf einer Alm zu schwenden (Aufwuchs zu beseitigen)
Wälder, in denen Nadelholz überwiegt
Spezialwerkzeug zum ↑ Schwenden
Beseitigen von Bodenbewuchs ohne Entfernen der Wurzelstöcke (vgl. ↑ roden) zur Freihaltung der verlackten Lichtweideflächen (mechanisch oder mittels Feuer)
Werkzeuge zum Schwenden, wie z. B. ↑ Schwendaxt, ↑Sensenaxt, ↑ Erlenkarst, ↑ doppelte Reuthaue, ↑ Ampferspaten, ↑ Kreuzhaue,↑ Kreuzpickel, ↑ Geißfuß
Holzstangen, auf denen Schwersteine aufgelegt wurden, um das Holzschindeldach vor Sturmschäden zu schützen
halbschalenförmiger großer Korb
1. Wasserschaff 2. Eimer (s. a. ↑ Melchsechta; ↑ Kaibisechta) 3. hölzernes Melkgefäß
Sieb (Raum Reit im Winkl)
tritt in der Nähe von Almhütten und an viel begangenen Wegen auf (giftig)
Mit Kühen bestoßene Alm, wobei die Milch vor Ort verarbeitet wird.
Spezialwerkzeug zum ↑ Schwenden
grundbuchamtlich zugesichertes Recht auf Weide, Streu, Holz, Viehdurchgang auf fremdem Grund u. a.
(auch: Berechtigungsalm): Alm in staatlichem Eigentum, Bewirtschaftung durch Bauern mit dem Recht, mit einer vorgegebenen Anzahl Vieh innerhalb einer bestimmten Weidezeit zu wirtschaften. Zu unterscheiden ist bei den S. zwischen 1. schwendberechtigten und 2. nur begünstigten Almen ohne Schwendrecht (↑ Maisalmen)
Vieh im Sommer auf der Alm halten
Vogelschutzgebiete des europäischen Netzes Natura 2000
Aus Spaltstämmen werden Zäune hergestellt. Es andelt sich um Stanhenhölzer
Kiefernstamm zum Herstellen von Kienspänen
Fettarmer Käse (Reit im Winkl)
ein aus Reisig oder Knüppeln gebauter Weg
Baldrianpflanze, gedeiht vor allem auf Hochalmen
große, gegossene Glocke mit hellem Ton
als Saugkalb beschnittene Stiere
Legföhren-Art
Mehrere nacheinander beweidete Nutzungsstockwerke bei größeren Höhendifferenzen. Heute maximaldrei Stockwerke, in früheren Jahrhunderten bis zu 10.
Dünnes Rundholz, das zum Bau von Zäunen genutzt wurde. Hierzu musste das Holz gespalten werden. Die Verwendung ganzer Stecken galt als Holzverschwendung und war verboten.
Beweidung ohne Staffel. Gezäunte Weide ohne Aufsichtspersonal. Das Vieh steht den ganzen Sommer auf dieser Weide. Nachteil: Die Tiere fressen selektiv. Auf den verschmähten Flächen stellen sich schlechte Futtergräser ein (Borstgras oder Rasenschmiele), Weideunkräuter breiten sich aus
Felsig (von Palfen, einem überhängenden Felsstück)
Geldgebühr bei der Neuverleihung eines Anwesens, jährlich wiederkehrende Anerkennungsgebühr
1. Verbriefung des Besitzrechts durch den Grundherrn. Der S. verbleibt beim Grundholden, der Grundherr erhält einen Reversbrief. 2. Stiftungs- oder Schenkungsurkunde
Abschlagen der Äste von Stämmen zur Verwendung als Streu in den Ställen (s. a. Daxstimmelrecht)
Gebühr, die beim Einschlag an den Grundherrn zu zahlen war
Ausdruck für junge Schösslinge in Schlagflächen
Käse- und Milchgefäß
Einstreu aus verschiedenen Arten: Laub-, Nadel-, Gras-, Schilf, Filz-, Schneitel-Streu (Zweige)
Schmale, meist senkrecht zum Hang gelegene Fläche
Gewehr
1 bayerisches = 3.407 qm = 0,34 ha
Alm am hinteren Ende von Hoch- oder Seitentälern, oft arenaartig von der Mulde die Hänge hinaufreichend.
vor allem an fetten Stellen, als Mähfutter gefragt
Äste und Zweige von Nadelbäumen
auch: decheln) - Schweineaustrieb in die Wälder
(auch: Doagazzl) Teigschüssel, Holzgeschirr (meist aus Ahorn)
im dritten Jahr beschnittenen Stiere
Quark
früher: Buttermenge, die wöchentlich ins Tal gebracht wurde
1. Flößung 2. Triebweg 3. Beweidungsrecht 4. Weidegebiet
Getreide
Borkenkäferbefall
Euter
Einschlagen des Holzes über die eigentlich vorgesehene Schlagfläche hinaus
vom Steinschlag heimgesuchte Alm
Auch Wechselalm. Staffel mehrerer Almen. Meist behirtet. Vorteil: Die Weide wird besser genutzt. Selektives Fressen wird vermieden und damit auch das Verkrauten der Alm.
Mehrere, durch Zäune getrennte Einschläge werden im Weidewechsel (Umtrieb) genutzt.
minderwertiges Holz, Restholz
Umschreibung der Verpflichtung zur Behirtung.
1. Verzeichnis der Untertanen, des Grundbesitzes, der Erträgnisse und Rechte eines Grundbesitzes (s. a. ↑ Salbuch) 2. zinstragendes Gut
Vom Landesherrn zu Erbrecht erhaltene Alm; auf der ausgemarkten oder verlackten Fläche durfte geschwendet werden.
bäuerliches Leiheverhältnis gegenüber dem Landesherrn (Urbarsbauer)
Die erste Schlagfläche, mit der der Hozschlag in einem noch unberührten Wald eröffnet wurde.
15. Juni; Datum für den Viehauftrieb in die Wälder nach dem Waldstrafenregulativum 1753
Siehe Karst
Sichtbare Abgrenzung von Grundstücksflächen in der Natur durch Kennzeichnung von Grenzbäumen (↑auslacken).
In einem wurde die Abfolge der Grenzmarkierungen dokumentiert.
Vom Staat über Weidevertrag vergebene Weidefläche
Treppenartige Ausbildung auf steilen Almflächen, verur-sacht durch den in der Höhenschichtlinie erfolgenden Weidegang der Rinder. Bremst Gleitschnee und Abflussgeschwindigkeit nach Starkregen.
Beim Almabtrieb wird das Vieh der verschiedenen Eigentümer "ausgeschieden".
Vor- und Nachweide unterhalb der eigentlichen Almstufe
Wohn- und Schlafbereich des Almpersonals
Ein (auch: "Vorgrasrecht") berechtigte zu einer sehr unterschiedlich geregelten aber stets kurzfristigen Beweidung einzelner Weideplätze vor dem allgemeinen Almauftrieb (Gegenteil: Nachweiderecht).
(auch: Vihaagl) (> vou oder vi = vor und haagl = kleiner Zaun) – zentraler, sauberer, eingezäunter Platz vor und seitlich der Almhütte. Alles, was innerhalb des Vorzaunes sich befindet, gehört begrifflich zum Vihaagl oder . Auch ein aufgeständerter Austritt (Altan) gehört dazu.
Stechpalme, Hartlaubgewächse
Heidelbeere
Bei der wurde die einzuschlagende Holzmenge festgelegt.
Extensive Weidefläche, die mit meist lockerem Wald bestockt ist. – Fläche im Wald, auf die Rinder getrieben wurden, um mit dem Laub niedrig hängender Zweige bzw. von Jungbäumen ihren Futterbedarf zu decken, Waldfläche, auf der sich im Herbst Schweine von Bucheckern und Eicheln ernähren konnten.
Sensenstiel
(auch: Grandl): in den Holzofen eingelassener Wasserbehälter
Pflanze mit Dornen
Recht, in benachbarten fremden Wäldern (Staatsforsten) ein Weiderecht auszuüben. Oft sind nur die Almhütten im Privateigentum, während die Weide auf fremdem Grund und Boden ausgeübt wird ("iura in re aliena").
1. Recht, die Weide auf fremden Grund ausüben zu dürfen 2. rechtliche Begrenzung des zulässigen ↑ Bestoßes für eine Almeinheit
1960 zum Zwecke der Trennung von Wald und Weide gegründet
(auch Weitling): Flache, irdene Schüssel, insbesondere zur Rahmgewinnung
Wiese, die regelmäßig gemäht wird (im Gegensatz zur Weide)
Besonders lichte und landschaftlich eindrucksvolle Form der ↑ Waldweide mit vielen Solitärbäumen
Schafe zusammentreiben
Holzlege
aus Buttermilch hergestellter quarkähnlicher Käse (s. a. ↑ Schotten)
1. Mietzins, Einnahmen aus Grundstücken. 2. Abgabe in Geld oder Naturalien (Lehenszins)
Beilage, Essenszugabe
gewonnen aus Dörrobst (Zwetschgen, Birnen und Äpfel)
Mit wurde im Strafregulativum von 1753 der zusätzlich zum Strafgeld zu entrichtende doppelte Forstzins für eine unberechtigte Nutzung bezeichnet.