1467 erstmals als "Alpe Wissen" erwähnt (Almbrief im Archiv Cramer-Klett). Die Bezeichnung "Wiese" ist für diese Höhenlage ungewöhnlich. S. a. die benachbarte Alm Unterwiesen, die deutlich tiefer lliegt und sich bereits auf Tiroler Gebiet befindet.
Hohenaschau
709 und 709 1/2 und weitere Flurnummern
Einzelkaser
Breitengrad: 12.261582226816
Östlich der Hochries, grenzt an den nördlichsten Punkt Tirols.
Hochtal östlich der Hochries, das sich in Richtung Südwesten zum Inntal hin öffnet, zumindest im unteren Teil (auf Tiroler Gebiet) als "Trockenbachtal" bezeichnet. V. a. im Nordwesten steile Hänge. Karstgebiet: Von zahlreichen Dolinen und Karren durchsetzt.
normal
Die Alm umfasst 31 ha, davon 17,5 ha Lichtweidefläche (Der Almbauer 8_9/1988)
Kaser
s. bei den einzelnen Kasern.
Sonstige Gebäude
Neben den 4 aktiven Kasern befinden sich noch zwei ehemalige Kaser, jetzt als Urlauberhütten benutzt, auf der Alm ("Hoisn"-Kaser und "Glasn"-Kaser). Eine weitere Urlauberhütte wurde in den 1960er-Jahren errichtet ("Klepperhütte"). Ein ehemaliges Zollhäuschen ist heute ebenfalls in Privatbesitz.
Auf dem Foto von 2014 sieht man links den "Hoisn"-Kaser und rechts den "Glasn"-Kaser.
Der Glasnkaser wurde nach der Einkerbung im Firstbaum (Foto) 1828 in dieser Form gebaut. JST steht für Josef Stuffer und MST für Maria Stuffer. Das ML darunter ist wohl das Zeichen des Zimmerers. Im ehemaligen Hag sieht man noch gut den Pfettendachstuhl (Foto), wie er früher zum Eindecken mit Legschindeln üblich war.
Brief, in dem die Schenkung der Alm von der Kirche Törwang an das Pfarrwiddum Rohrdorf gegen Stiftung einer Messe bestätigt wird.
Die Kirche Törwang bzw. das Pfarrwiddumg Rohrdorf gewährte mindestens seit 1467 13 Almfahrern - sämtliche vom Samerberg - das Weiderecht.
1560 sind 23 "Almgesellen" vermerkt.
1779 wird klargestellt: "Diese Alpen liegt als in der Herrschaft Hohenaschau, inmassen sie mit aller hoch- und niederen Gerichtsjurisdiction dahin gehörig ist. Mit dem Eigentum aber gehörts zum Gotteshaus Törrwang und hats ein jeder Pfarrer zu Rohrdorf zu genießen oder zu verlassen." (Törwang war zu dieser Zeit noch keine eigene Pfarrei sondern gehörte zur Pfarrei Rohrdorf).
Im Zuge der Ablösung des Grundobereigentums erlangten die Almfahrer teilweise Eigentumsrechte. Und zwar wurde der Talboden als sog. "Lichthaltung" mit 14,4 ha ideell aufgeteilt. Ein Teil davon wurde mittlerweile mitsamt der dazugehörigen Rinderschläge von Baron Cramer-Klett aufgekauft. Ausserhalb dieser gemeinschaftlichen Eigentumsfläche besteht die Alm aus einem Weiderechtsteil (Verpflichteter: Baron Cramer-Klett) sowie einer nicht unerheblichen Pachtfläche, die sich ebenfalls im Eigentum von Cramer-Klett befindet.
Aus den Inspektionsniederschirften von 1894 und 1899: Sechs Almfahrer (Weiß und Glas von Eiding, Zenz von Geisenkam, Sigl und Fritz von Weikersing, Hois von Ried). - Teilweise Holz- teilweise Steinzäune - Düngersituation: Der Dünger läuft größtenteil davon, desgleichen die Jauche, da Jauchegruben fehlen. Was im Herbst nicht fortgeschwemmt wird, findet in den kleinen Alpgärten Verwendung - Zustand der Weide: viel Unkraut, Steine nur notdürftig abgeklaubt. Besonders die Umgebung der Hütten und Düngerstätten sowie große Flecke in der Talsohle sind mit Sencio cordatus (Alpenkreuzkraut), Disteln und Blaquen besetzt. In der Talniederung ausgedehnte Sumpfstellen. - Bei jeder Hütte ist einn kleiner Alpgarten, welcher überall stark überdüngt ist. Heuertrag wird nur für äusserste Notfälle gewonnen - Schlussbemerkung bzw. Empfehlung des Almnspektors: Arbeit gäbe es hier überall, aber es fehlt an jeglichem Sinn zu gemeinsamer Arbeit. Spricht man mit den einzelnen Besitzern, so sieht wohl jeder ein, was für Sünden da oben begangen werden und wie notwendig es wäre, dass zur Verbesserung etwas geschieht. Aber wie in vielen anderen Fällen bleiben alle Vorschläge und Empfehlungen unbeachtet.
Qehllen: woerndl (S. 262 ff., s. dort auch Primärquellen), alminspektion-1894-1910
Auf dem Urplan von 1811 sind noch die meisten ehemaligen Kaser eingetragen.
Das Foto zeigt das bayer. Wappen auf einem Grenzstein, der die Gerichtsgrenze markiert. Das Aschauer Wappen ist leider nicht mehr erkennbar.
Rechtsstatus
Mischform aus Eigentums-, Rechts- und Pachtalm. Drei Almfahrer besitzen gemeinsam mit Baron Cramer-Klett idelle Anteile an einer Fläche von 14,4 ha. Alle übrigen Flächen sind im Eigentum von Baron Cramer-Klett.
Lichtweiderechte
Anlässlich der Alminspektionen von 1894 und 1899 wird festgestellt: Fahrwege sehr schlecht.
Wegebau durch Wasserwirtschaftsamt Rosenheim von Frasdorf her über Hofalm, "Eiskeller" und Grozach. (Hofentfernung gemittelt)
Almweg
Laut Inspektionsniederschriften von 1894 und 1899: Bei den oberen 3 Käsern läuft das zugeleitete Wasser schwach, soll aber nie ausbleiben. Bei den unteren Kasern ist genügend Wasser vorhanden. Das Wasser wird in offengelegten Holzröhren zu den Hütten geleitet; ist infolgedessen sehr warm, wie auch die Röhren hierunter sehr leiden und oftmaliger Erneuerung bedürfen.
s. bei den Einzelkasern
Bei der Alminspektion im Jahr 1899 wird festgestellt: Auftrieb ca. 80 Stück. Jeder der (damals 6 Almbauern) treibt gleichviel "Schläge" auf. Dabei gilt jedes Stück Vieh, "gleich ob Ochs, Kuh oder Kalb" als ein Schlag. Fremdes Vieh darf nicht angenommen werden. Zenz und Sigl bleiben nur bis Bartholomä (25.8.) und treiben dann auf ihre Niederleger.
Die Rechte sind heute so aufgeteilt: Uhl, Fritz und Sigl je 19 Rechte, Baron Cramer-Klett 36 Rechte
Historischer Bestoß
1988: 55 Stück Jungvieh
1996: 4 Kühe, 44 Kalbinnen, 20 Jungrinder
Ergebnis der Alpeninspektion vom Jahr 1894 (durchgeführt von „Viehzucht- und Alpeninspektor M. Schmutterer, Bezirkstierarzt“) (StAM RA 61445)
- Fahr- und Triebwege sind sehr schlecht, die Vorplätze vor den Stallungen schmutzig
- Die Zäune sind teils Holz-, teils Steinbauten
- Die Sennerei-Räume werden als dürftig beschrieben
- Der Dünger wird ganz sich selber überlassen. Was im Herbst nicht fortgeschwemmt wird, findet in den kleinen Alpgärten Verwendung.
- Zum Zustand der Weide wird angemerkt: viel Unkraut, Steine nur notdürftig abgeklaubt.
- In nächster Umgebung der Hütten infolge schlecht geregelten Brunnenwasserablaufs und schlechter Düngeraufbewahrung große morastige, mit einer trügerischen Grasdecke bewachsene Plätze
- Wasser wird in offen gelegten Röhren (Holzröhren) zu den Hütten geleitet; ist infolgedessen sehr warm, wie auch die Röhren hierunter sehr leiden und oftmaliger Erneuerung bedürfen.
- Der Weidegang ist ungeregelt
- Heugewinnung: Ein kleiner Alpgarten, der nur für äußerste Notfälle Bedarf an Heu liefert.
- Der Betrieb der Milchwirtschaft wird als durchschnittlich bezeichnet.
- Eigener Wald ist nicht vorhanden.
- Der Almbetrieb erfolgt in eigenem Betrieb. Verpachtungen gibt es keine.
- Sonstige Bemerkungen: Es wird vom Alppersonale geklagt, dass im Herbst Weidemangel eintritt, was bei der schlechten Bewirtschaftung leicht erklärlich; früher war der Auftrieb noch stärker, doch wurden einzelne Berechtigte ausgekauft.
Bestoß Statistik
Aus der Almerhebung von 1921: Von der Alpe sind 14,39 ha (Pl Nr 708 1/2 und 709 ½ [heute unter Fl.Nr. 709/2 zusammengefasst]) gemeinschaftliches Eigentum von ursprünglich 20, gegenwärtig noch 6 Anteilsnehmern, 7,6 ha sind in Grundeigentum der Gutsherrschaft. Die 6 Almfahrer sind: Glas von Eiding, Weiß von Eiding, Sigl von Weikersing, Fritz von Weikersing, Lenz von Geisenkam, Hoiß von Ried; Notariatsurkunden von 1887 und 1906; nach Kataster 93 Rinderrechte, tatsächlich aufgetrieben 37 Kühe, 36 Rinder, 24 Kälber, 18 Schafe (entspr. 69 Rinderrechten), Weidezeit 1.6. - 25.9., Auftrieb gemeinschaftlich, Abtrieb verschieden (spätestens bis Ende Sept.); NKG 79,3 (tatsächlich), Lichtweide 22 ha (14,4 + 7,6 ha), Waldweide 84,9 ha (hiervon 10,6 ha berechtigt, und 70 ha gepachtet),- Alpe schlecht gepflegt, die der Gutsherrschaft gehörende Fläche von den Almfahrern gepachtet, Pachtzeit bis 1924, Pachtpreis jährlich 360 M., - 3 Senner, 3 Sennerinnen, Entlohnung des Almpersonals, soweit nicht eigene Angehörige, wöchentlich 35 - 40 Mark. - 6 Kaser massiv mit Schindeldächern, guter Zustand, 5 Änger mit insges. 0,5 ha, Auf- und Abtriebwege in sehr schlechtem Zustand, Zäune: Holz und z. T. Steinmauern, Zustand mittel, die Berechtigten zäunen jährlich mit 12 Mann je 1 Tag . (almerhebung-1921)
1899 lt. Niederschrift der Alminspektion: Bei 5 Kasern je eine Sennerin, bei einem Kaser ein Schweizer. - Der Almmeister wechselt jährlich und ist verpflichtet, einen Zuchtstier zu halten.
Im Weißenkaser war viele Jahre die Weißen-Austragsmutter Sennerin. Im Jahr 1977 ist sie auf der Alm tödlich verunglückt ( Bild mit Marterl)
Gem. Bericht über die Hauptalmbegehung von 1988 versorgen seit 5 Almsommer die Eheleute Hörzendorfer das Vieh.
Rupert Wörndl
Einige Splitter aus der bewegten Geschichte von Oberwiesen:
Wie die komplizierten Eigentums und Rechtsverhältnisse sowie die Grenzlage schon vermuten lassen, wurde Oberwiesen von den Almfahrern zum Einen als eine Art rechtsfreier Raum betrachte, zum Anderen fühlte man sich von den Hohenaschauer Beamten vielfach zu Unrecht gegängelt. So sind in den Archiven zahlreiche Berichte über Streitigkeiten, Grenzbegänge, Anzeigen, „Rügeverfahren“ und dergleichen erhalten. Es ging dabei u. a. um verbotene Almtänze und „Leichtfertigkeiten“, Holzschlag, Wilderei, Hundehaltung und Grenzverletzungen. Auch von Grenzproblemen mit den benachbarten Almen ist die Rede. Dies wundert nicht, wenn man bedenkt, dass es kaum Zäune gab. Riesen und Oberwiesen waren noch nicht einmal 1879 durch einen Zaun abgegrenzt.
Hier noch weitere Begebenheiten, die aus einer ausführlichen Almbeschreibung, erstellt von der Cramer-Klett`schen Forstverwaltung im Jahre 1879, stammen:
1449 ist von den Alpen „Hinterwisen“ (Oberwiesen) und „Vorderwisen“ (Unterwiesen) die Rede. Die Kirche Rohrdorf sollte die Grenze auf der Wasserrunst zwischen beiden Alpen als derselben Mark verhagen. Diese „Verhagung“ ist offensichtlich nicht oder nicht ausreichend erfolgt, denn kurz darauf lassen die Unterwieser durch ihren Amtmann 14 Pferde der Oberwieser pfänden und nach Ebbs in den Pfandhof führen. Dreimal werden die Oberwieser Almfahrer zu Gerichtstagen nach Kufstein zitiert, sind aber nie erschienen. Schließlich wird ihnen 1454 ein „Spruchbrief“ über das Ergebnis der Gerichtsverhandlung zugestellt. Später wurde wohl eine Steinmauer errichtet, denn 1682 wurden die Oberwieser durch die Herrschaft Hohenaschau mit Strafe belegt, weil sie den Steinzaun so beedte Almben Ober- und Underwiß von einander scheidet, nicht gebüret befridet haben.
1547 fand dieser berühmte Almtanz statt, der zu Verhaftungen und Pfändungen geführt hat und als Auslöser zum „Samerberger Bauernkrieg" betrachtet werden kann. 1563 streiten die Aberger mit den Oberwieser Almfahrern: Wegen fehlenden oder nicht ausreichend unterhaltenen Zäunen war mehrmals Vieh in die jeweils andere Alm eingedrungen. Jede Partei hatte das Vieh der anderen, anstatt es zurückzutreiben, gepfändet und in die Pfandställe nach Frasdorf bzw. Törwang geführt. Den Samerbergern wurde vorgeworfen, sie hätten die unbeschlagenen Pferde von Aberg den steinigen Weg nach Törwang getrieben, wodurch den Tieren erheblicher Schaden zugefügt worden sei. 1706 sowie 1748 beklagen sich die Unterwieser Almfahrer, dass die Oberwieser ihren Anteil an der Unterhaltung des Steinzaunes nicht erledigten (vermutlich handelt es sich hierbei um den alten Steinzaun, der heute die Flurstücke 709 und 709/2 gegen 708, 709/3 und 710 abgrenzt). Als 1806 die Oberwieser Almfahrer die „Karrerblöße“ („Wilde Grube“) mit 98 Tagwerk aus Staatsforstbesitz erwerben konnten, enbrannte der Grenzstreit mit den Unterwiesern, der schließlich gerichtlich ausgetragen wurde, aufs Neue. Die Unterwieser behaupteten, sie hätten seit jeher auf dem spitz zulaufenden östlichen Teil der Karrerblöße ein Weiderecht. Noch während der Prozess lief, beantragten die Oberwieser bei Graf Preysing, die herrschaftlichen Grundstücke zwischen ihren beiden Eigentumsflächen, die heutigen Fl.Nrn. 707, 708 und 709/3 käuflich erwerben zukönnen. Die Unterwieser hatten dies schon früher für das Grundstück Fl.Nr. 710 beantragt. Graf Preysing lehnt alle Kaufwünsche ab, schließt aber 1815 mit den Oberwiesern einen Vertrag über pachtweise Überlassung der betreffenden Flächen gegen ein Weidegeld von 6 kr pro Stück Vieh. Auch die Zäunung der Flächen wird gestattet. Den 9 Unterwieser Almfahrern, die einem Vertrag nicht zustimmen wollen, wird 1818 mitgeteilt, dass sie die fragliche Fläche (die in alten Protokollen auch „Grafenalpe“ oder „Grüner Boden“ genannt wird) gegen eine Pachtgebühr von insgesamt 54 kr jährlich nutzen könnten. Über den weiteren Fortgang des Verfahrens, wie auch des zu dieser Zeit immer noch laufenden Gerichtsstreites ist nichts bekannt. Jedenfalls zahlten die Unterwieser die geforderten 54 kr.
1674 – 1679 streiten die Oberwieser mit den Rieser Almfahrern wegen Grenzfragen. 1726 pfänden die Rieser eingedrungenes Oberwieser Vieh. Es kommt zu einem Augenschein und einer Feststellung des Grenzverlaufs. 1789 und 1790 beschwert sich der Pfarrer von Rohrdorf im Namen der Oberwieser Almfahrer bei Graf Preysing gegen die Rieser wegen Grenzverletzung und Viehpfändung auf Oberwieser Gebiet. Sie hätten dort auch eigenmächtig eine Steinmauer errichtet. Noch 1879 schreibt die Cramer-Klett`sche Verwaltung: Zur Zeit ist der Grenzzug zwischen der Riesen und Oberwiesenalpe höchst unsicher, da ein Weidezaun nicht existiert und die Grenzzeichen erst wieder aufgesucht und von Neuem kenntlich gemacht werden müssen.
1839 gab es Streit wegen des ansonsten guten Zaunes zwischen Oberwiesen und Aberg. Seit 1563 waren ja beide Seiten gemeinsam zur Unterhaltung dieses Zaunes verpflichtet. In einem Forstrügeverfahren wurden nun beide Seiten getadelt und aufgefordert, den Zaun gemeinsam auszubessern. Balthasar Hauser, Bauer von Haus, einer der Oberwieser Almfahrer, wurde vom Herrschaftsgericht in Prien in dieser Sache verhört. Er brachte zu seiner Entschuldigung vor, dass der schuldige Zaun zwischen Oberwiesen und Aberg, welchen zur Hälfte Aberg und zur anderen Hälfte Oberwiesen erhalten soll, nicht erhalten ist, somit die beiderseitigen Alpenbesitzer selbst in Schuld sind, wenn ein Vieh der einen Alpe in die andere kömmt. Das Herrschaftsgericht schrieb darauf hin an das Waldamt in Aschau: Wenn diese Angabe wahr ist, wird wohl eine Strafe wegen Überschreitung der Grenze durch das Vieh nicht begründet sein. Man bittet um Stellungnahme. Diese fiel sehr kurz aus: Über die beiderseitigen Grenzen und über die Errichtung des bestehenden Weidezaunes liegen keine Verhandlungen vor.
1869 ist Peter Dillersberger, Nißl von Atzing „wegen Grasentwendung“ gestraft worden. Er hatte sich auf dem gemeinschaftlichen Almanger 3 Zentner Heu angeeignet. Im selben Jahr wurde er auch gestraft, weil er 4 Tage vor dem vom Alpenmeister festgesetzten Auftriebstag aufgetrieben hatte.
(woerndl)