martin 192.: Stein ,mhd. stein, hier „voller Steine“
Schlechinger Forst und Aschau
Einzelkaser
Auf der Steinbergalm stehen noch 8 Gebeäude, davon 6 Kaser, 1 Diensthütte und ein Privathaus (im Besitz der Almgenossen)
Durch das Almgelände zieht die Verwaltungsgrenze zwischen den Landkreisen Traunstein und Rosenheim, die gleichzeitig die Grenze zwischen den Gemeinden Aschau und Schleching darstellt.
Breitengrad: 12.362022399902
Interreg IVa
Interreg IVa
Kaser
Sonstige Gebäude
Bei woerndl lautet die Beschreibung:
Nachstehende Beschreibung und die Unterlagen aus der Stoffsammlung stammen von Rupert Wörndl zum Quellenband II der Chronik von Aschau i. Ch.: „WÄLDER UND Almen im Priental“, von Rupert Wörndl, Ltd. Forstdir. bei der OFD München, in Frasdorf daheim.:
Steinbergalm
Die Steinbergalrn, südlich des Kampenwand-Gipfelkammes, liegt nur teilweise auf Aschauer Gemeindegebiet. Dieser Aschauer Teil ist im Eigentum der Staatsforstverwaltung und mit Weiderechten belastet, während die auf Schlechinger Gebiet liegenden Almflächen im Eigentum der Almbauern sind. 2 Kaser liegen ganz, einer teilweise auf Aschauer Terrain. Höhenlage: Kaser 1200 m, Weidefläche bis unmittelbar unter die Felsen des Kampenwandgipfels auf etwa 1500 in reichend. Der Name ,,Steinberg" spricht, wenn man das Almgebiet betrachtet, für sich.
1860 begann ein Prozess wegen Eigentumsanspruch bzw. ,,Forstfrevel", der auch 1866 noch andauerte. Die Almfahrer klagten auf Eigentum, die Herrschaft hatte mehrere Anzeigen gemacht über den Auftrieb von Schafen und Ziegen und unberechtigten Holzschlag. 1871 wurde schließlich von der zweiten Instanz, dem Appellationsgericht, Recht gesprochen: Den Almfahrern wurde kein Eigentum zuerkannt. Ihnen stünde nur die Rechtsausübung gemaß Liquidationsprotokoll mit bestinunten Viehzahlen zu. Geißen und Ziegen durften nicht auf die Alm, Holzrechte könnten sie nicht beanspruchen. Im übrigen zeigte sich das Gericht über den Streit verwundert, da die Liquidationsprotokolle seinerzeit allgemein anerkannt worden waren. 1870 gab es ein Forstrüge-Verfahren, weil die Almfahrer einen 40 Klafter langen Steinzaun zur Abscheidung von Jung- und Altvieh errichtet hatten.
Von 1879 ist eine ,,Alpen-Beschreibung" über Steinberg erhalten. Dort sind die einzelnen belasteten Flurnummem aufgeführt. Die Lichtweidefläche umfaßte 31 ha, die Waldweidefläche 34 ha. Rechte waren damals noch keine abgelöst. 1905 verkaufte der Hainz von Mettenham seinen Kaser für 200 Mark an Baron Cramer-Klett.
Rechtsstand 1930: Gschwendtner mit 13 Rinderrechten, Hainz mit 13, Lenz mit 17, Rappl mit 13, Huber mit 17, Kramer mit 17, alle von Mettenham, Lutz von Schleching mit 17, Oberauer von Oberau mit 17 und Angerer von Angerbichl mit 13, insgesamt 9 Bauern mit 137 Schlägen. 1951 gab es Differenzen mit dem Forstamt wegen Schafauftrieb. Das Forstamt vertrat die Meinung, daß dafür auf Aschauer Gebiet kein Recht bestehe und deshalb eine Weidegebühr zu entrichten sei.
Nach 1957 wurde 1 Berechtigter mit 35 Rinderschlägen abgelöst. Auftrieb 1980: Rappl mit 21 Stück, Gschwendtner mit 17, Kramer mit 17, Lenz mit 22, Huber mit 15, Lutz mit 15, insgesamt 107 Stück.
Bei einem Begang 1981 wurde von der Staatsforstverwaltung festgestellt: Eigentums- und Berechtigungs-Alm bilden eine nicht trennbare Einheit. Eine Trennung von Wald und Weide erscheint kaum möglich. Von den ursprünglich berechtigten 12 Anwesen bestehen nur noch 6. Die Staatsforstverwaltung erkennt aber nach wie vor 152 Rinderrechte an, da die abgegangenen Rechte jeweils von den anderen erworben worden sind. (Kurz vorher hatte das Forstamt eine Reduzierung auf 102 Rechte angekündigt und die Trennung von Wald und Weide gefordert.)289
289 Akt ,,Steinberg-Alpe" sowie laufende Forstrechtsakten FoA Ro.
Rechtsstatus
aus der-almbauer 7/2011):
Steinberg- und Landerhauseralm
Eigentums-/Berechtigungsalm
Eigentümer/Berechtigte:
Josef Gasteiger, Lenz in Mettenham
Matthias Graf, Lutz in Schleching
Hannes Hörterer, Huber in Mettenham
Johann Hörterer, Kramer in Mettenham Mathias Maier, Gschwendner in Mettenham
Josef Schnaiter, Rappl in Mettenham
Alm wird zurzeit von 4 Eigentümern/ Berechtigten bestoßen (Lenz, Huber, Kramer, Rappl).
Die Eigentums- und Rechtsanteile sind jeweils gleich groß.
Viehaufsicht von den Talbetrieben aus
Auftrieb 2011: 60 Jungrinder/Kalbinnen Weidezeit: Anfang Juni bis Ende September
120 ha Gesamtfläche, davon 60 ha Berechtigungsfläche
83,60 ha Lichtweidefläche
Höhenlage: 950 - 1500 m
Wegemäßig gut erschlossen
Die Alm im Landkkreis Traunstein liegend ist eine Eigentumsalm.
Rechtsverhältnisse 1995: schl-steinberghoeglmueller.doc
Lichtweiderechte
Stand der Weiderechte 1998 nach FA M’stein, FDSt. Schleching, Blatt 4 29. Steinbergalm/Rechtsfläche Lichtweidefl.: 31,37 ha, Waldweidefl.: 33,98 ha Berechtigte Anwesen (FRK-Nr.) (Bereich des FoA Roesenheim vom FoA Marquartstein betreut) Lenz (353) Gasteiger Josef, Mettenham Lutz (371) Graf Matthias, Schleching Huber (582) Hörterer Johann, Mettenham Kramer (352) Hörterer Johann, Mettenham (Reit im Winkl) Gschwendtner (351) Maier Matthias, Mettenham Rappl (348) Schnaiter Josef, Mettenham
Strassenerschließung über Forststrasse 1975 ausgebaut
Forststrasse
3 Quellen
schl-steinberghoeglmueller.doc:
102 Rinderrechte ohne Rücksicht auf Alter der Rinder Tabellarische Zusammenstellung und Entwicklung der Weiderechte siehe unter Dokumente/Urkunden.
rose-touren: 55 wünderschöne Touren als Vorschlag Nr. 44 beschrieben.