Die ältesten Hinweise auf Almen in Bergen können wir nur indirekt aus den Lehensabgaben der Bauern an die hoheitlichen Grundeigentümer ziehen sowie aus der Tatsache, dass der Pattenberg schon sehr früh besiedelt war und die dort als Alm bezeichneten Flächen (Sollnberg-, Zenzen-, Siegellangwiesen-,und Pattenbergalm) sicher schon früh gerodet und bewirtschaftet wurden. So kann man davon ausgehen, dass bis ins späte 18. Jahrhundert die größten Grundbesitzer in Bergen, das Domkapitel Salzburg, die Kirche Bergen und in weit geringerem Maße der Landesherr auch Eigentümer der damals bestehenden Almen waren und ihre Lehensbauern den Sommer über Käse, Butter und Schmalz auf den Almflächen nördlich des Hochfelln erzeugten. Die Anzahl der Almrinder wurde dabei nicht über die Größe der Almfläche definiert, denn schon im Mittelalter wurde die Anzahl der maximal aufzutreibenden Kühe und Rinder der einzelnen Güter auf die Anzahl Vieh begrenzt, das im Winter durchgefüttert werden konnte.
Unter Kurfürst Max IV. Joseph wurden die Almen im Kloster- und Kirchenbesitz dann im Zuge der Säkularisation in Bayern (1802 – 1803) Privatbesitz der Bauern oder der bayerischen Forstämter, die die Almen mit bestimmten Rechtsformen zur Nutzung freigaben. Durch die bayerischen Forstämter wurden dann die bestehenden Freiweiderechte – meist reine Waldweiderechte, wie zum Beispiel am Fürstberg in Bergen – Zug um Zug umgewandelt in Maisalpenrechte oder Berechtigungsalmrechte oder auch finanziell abgelöst.
Von den zeitweise bis zu 22 Almen auf dem Gemeindegebiet existieren heute noch 11, die bestoßen werden. Während um 1900 das vierfache der heutigen Fläche bewirtschaftet wurde (ca. 454 ha) beträgt die jetzige Gesamtfläche der Bergener Almen 112 ha reale Lichte. Zählt man den Almwald, die Waldweide, Gebäude-, Wege-, Erosions-, und „Unland“-Flächen dazu so ergibt sich eine Gesamtkatasterfläche von 164 ha.
Die Bründlingalm und Gleichenbergalm werden hier als Almkomplexe mit mehreren Kasern behandelt. Dabei sind die Kaser mit Umgriff meist in Privatbesitz der Bauern, während die Almfläche im Eigentum des Staatsforstes liegt.
Dr. Kristian Krammer 2018